Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen SHK Innovation (Inhaber: Okan Sevinc, Daimlerstraße 51, 41462 Neuss — nachfolgend „AN") und dem jeweiligen Auftraggeber („AG"). Den AGB des AG wird ausdrücklich widersprochen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Definitionen
§ 2 Vertragsschluss & Angebote
§ 3 Vergütung & Preise
§ 4 Zahlung & Fälligkeit
§ 5 Leistungsänderungen & Zusatzleistungen
§ 6 Ausführung & Termine
§ 7 Baustellenablauf
§ 8 Mitwirkungspflichten des AG
§ 9 Abnahme
§ 10 Gewährleistung & Mängel
§ 11 Besondere Regelungen SHK
§ 12 Haftung
§ 13 Eigentumsvorbehalt
§ 14 Kündigung & Stornierung
§ 15 Preisanpassung
§ 16 Schlichtung
§ 17 Datenschutz
§ 18 Gewerbliche Kunden
§ 19 Schlussbestimmungen
§ 1 Definitionen
- Einheitspreis: Preis je Einheit einer Teilleistung. Gesamtvergütung = Einheitspreis × tatsächliche Leistungseinheiten gemäß Aufmaß.
- Leistungsverzeichnis: Aufstellung der durch den AN zu erbringenden Leistungen zur Festlegung von Auftragsumfang und Qualität.
- Regie: Vergütung nach tatsächlichem Personal-, Maschinen- und Materialaufwand. Regieberichte täglich in Textform; AG hat 3 Werktage zur Prüfung.
- Aufmaß: Mengenermittlung der Bauleistungen nach DIN-Normen als Grundlage der Schlussrechnung.
- Zusatzleistungen: Leistungen, die notwendig aber im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind — sowie nachträglich beauftragte Arbeiten.
- Abnahme: Erklärung des AG nach Fertigstellung, dass die Arbeiten vertragsgemäß erstellt wurden.
- Gewerk: Abgeschlossene Leistung einer bestimmten Fachrichtung (Heizung, Sanitär, Klima).
- Mangel: Abweichung des Gewerks von der vertraglichen Vereinbarung. Abweichungen von der bloßen Vorstellung des AG sind kein Mangel.
§ 2 Vertragsschluss & Angebote
- Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der AN in Textform zugestimmt oder mit der Ausführung begonnen hat.
- Übersteigt der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag um mehr als 15 %, informiert der AN den AG unverzüglich.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform (E-Mail).
§ 3 Vergütung & Preise
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht als Bruttopreise ausgewiesen.
- Der Angebotspreis kann von der Schlussrechnung abweichen, da Massen erst nach Fertigstellung durch Aufmaß bestimmt werden.
- Weichen tatsächliche Massen um mehr als 10 % vom Leistungsverzeichnis ab, werden Einheitspreise entsprechend angepasst (hälftige Prozentsatzreduktion bzw. -erhöhung).
- Fahrtkosten und Anfahrtspauschalen werden gesondert ausgewiesen.
- Für Notdiensteinsätze außerhalb Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen werden Zuschläge berechnet.
- Pauschalpreise gelten ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
§ 4 Zahlung & Fälligkeit
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Bei Aufträgen über 1.000 € netto ist eine Anzahlung von bis zu 30 % vor Beginn zulässig.
- Gerät der AG mit einer Abschlagsrechnung um mehr als 3 Werktage in Verzug, darf der AN die Arbeiten sofort einstellen. Schäden trägt der AG.
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz p.a. (Unternehmer: 9 Prozentpunkte).
- Zahlung per Überweisung oder Bar. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
§ 5 Leistungsänderungen & Zusatzleistungen
- Leistungsänderungen und Zusatzleistungen können jederzeit vereinbart werden und sind stets gesondert zu vergüten — auch bei Pauschalpreisverträgen.
- Eigenleistungen des AG: Kein Gewährleistungsanspruch gegen den AN. Verspätungen durch mangelhafte Eigenleistung gehen zu Lasten des AG.
- Eigene Materiallieferungen durch den AG sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zulässig.
§ 6 Ausführung & Termine
- Alle Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
- Vereinbarte Termine sind Richtwerte. Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
- Bauzeitenpläne dienen nur der internen Orientierung — keine verbindlichen Vertragsfristen.
- Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe, Witterung oder Zahlungsverzug des AG hat der AN nicht zu vertreten.
§ 7 Baustellenablauf
- Der AG stellt unentgeltlich Parkfläche, Lagerplatz und Maschinen in Baustellennähe zur Verfügung. Mehraufwand durch fehlenden Lagerplatz trägt der AG.
- Wasser und Strom werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Verbrauchskosten trägt der AG.
- Wiederverschließen von Durchbrüchen und Bohrlöchern ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
- Staubschutzwände werden nur gestellt, wenn vereinbart. Die Baustelle wird „besenrein" hinterlassen.
- Service und Wartung sind nur Teil des Auftrages, wenn ausdrücklich vereinbart.
§ 8 Mitwirkungspflichten des AG
- Der AG gewährt ungehinderten Zugang zu allen Arbeitsbereichen.
- Vorhandene Leitungen (Strom, Gas, Wasser) und verdeckte Einbauten sind vor Beginn vollständig mitzuteilen. Schäden durch fehlende Angaben trägt der AG.
- Erforderliche behördliche Genehmigungen holt der AG selbst ein, sofern nichts anderes vereinbart.
- Für Schäden durch fehlende Unterlagen oder Informationen des AG haftet der AN nicht.
§ 9 Abnahme
- Der AG nimmt das Gewerk unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung ab.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
- Nimmt der AG nicht fristgerecht ab, gilt die Abnahme als bewirkt. Gleiches gilt mit Zahlung der Schlussrechnung (mit entsprechendem Hinweis).
- Teilabnahmen sind zulässig und bewirken Gefahrenübergang für den abgenommenen Teil.
§ 10 Gewährleistung & Mängel
- Gewährleistungsfrist: 5 Jahre ab Abnahme für Arbeiten an Gebäuden (§ 634a BGB).
- Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der AN hat das Recht zur Nacherfüllung.
- Nach zweimalig fehlgeschlagener Nacherfüllung: Minderung, Rücktritt oder Selbstvornahme mit Kostenerstattung.
- Ausschluss: Mängel durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Fremdarbeiten oder natürlichen Verschleiß.
- Wartungsfugen (Dehnungsfugen): Gewährleistung 6 Monate. Haarrisse an Übergängen und Ecken sind kein Mangel.
- Funktionsstörungen durch Verschlammung des Heizungssystems fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn kein Schlammabscheider vorhanden.
§ 11 Spezielle Regelungen Heizung, Sanitär & Klima
Wärmepumpen
⚠️ Wichtiger Hinweis: Das Betriebsgeräusch einer Wärmepumpe kann als störend empfunden werden — auch bei sorgfältiger Standortwahl. Die normale Geräuschbelastung ist kein Gewährleistungsfall. Wärmepumpen verbrauchen deutlich mehr Strom als andere Heizungsarten. Erhöhter Stromverbrauch ist ebenfalls kein Gewährleistungsfall.
- Der AN übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Daten des AG zur Heizlastberechnung.
- Die Überprüfung einer vom AG gelieferten Heizlastberechnung ist nicht Teil des Auftrages.
Heizgeräte & Elektronische Komponenten
- Zusätzlich zur AN-Gewährleistung gilt die Herstellergarantie für installierte Geräte.
- Tritt ein Mangel nach Ablauf der AN-Gewährleistung aber innerhalb der Herstellergarantie auf, trägt der AG die Kosten für An-/Abfahrt und Aus-/Wiedereinbau.
Sanitäranlagen & Duschen
- Duschkabinen schützen nur vor Spritzwasser. Wasseraustritt bei direktem Wasserstrahl auf Türen oder systembedingte Öffnungen ist kein Mangel.
- Unvermeidbare Installationsspuren an Wand, Boden und Decke sind kein Mangel.
Wasserschadentrocknung
- Das Verziehen von Holzteilen (Türen, Fenster, Zargen) bei der Trocknung ist kein Mangel der Trocknungsleistung, soweit unvermeidbar.
Fördermittel
- Übernimmt der AN Meldungen an Förderstellen oder stellt Förderanträge aus, übernimmt er keine Gewähr für Bestand und Umfang des Förderprogramms.
- Die Überprüfung von Förderanträgen auf Vollständigkeit und Richtigkeit ist nicht Teil des Auftrages.
§ 12 Haftung
- Unbeschränkte Haftung: Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz.
- Bei grober Fahrlässigkeit: Haftung begrenzt auf vorhersehbaren Schaden — maximal 10 % der Auftragssumme.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Für unvermeidbare Schäden durch den Einsatz von Maschinen besteht keine Ersatzpflicht.
- Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
- Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterverkauf vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
§ 14 Kündigung & Stornierung
- Kündigung ist jederzeit möglich. Alle bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Kosten werden in Rechnung gestellt.
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin: Aufwandspauschale bis zu 50 €.
- Stornierung nach Materialbeschaffung: Materialkosten + 15 % Bearbeitungsaufwand.
- Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Preisanpassung (Kostenelementeklausel)
- Verändert sich nach Vertragsabschluss der Preis eines Kostenelements (Material, Lohnkosten, Nachgewerke) um mehr als 5 %, hat jede Partei das Recht, Preisverhandlungen zu verlangen.
- Diese Regelung gilt gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 PrKG auch für Pauschalpreisvereinbarungen.
- Preisanpassungen greifen frühestens 4 Monate nach Vertragsabschluss (§ 309 Nr. 1 BGB).
§ 16 Schlichtung
- Bei Streitigkeiten müssen die Parteien vor Anrufung eines Gerichts ein Schlichtungsverfahren nach der „sobau"-Schlichtungsordnung durchführen.
- Schlichtungsordnung kostenlos abrufbar: sobau.de
§ 17 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
- Weitergabe an Dritte nur soweit zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich verpflichtet.
- Details: Datenschutzerklärung
§ 18 Regelungen für gewerbliche Auftraggeber
- Gewährleistung: Begrenzt auf 4 Jahre — sowohl für Werkleistungen als auch Materiallieferungen.
- Untersuchungs- und Rügepflicht: Materiallieferungen sofort nach Erhalt prüfen. Mängel unverzüglich rügen. Verspätete Rügen gehen zu Lasten des AG.
- Gerichtsstand: Neuss (Sitz des AN).
- Sicherheitsleistung: Soweit vereinbart gelten die Bestimmungen des § 650f BGB.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (kein UN-Kaufrecht).
- Erfüllungsort: Neuss.
- Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Der Restvertrag bleibt gültig.
- Alle Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Stand: 2024 · SHK Innovation · Okan Sevinc · Daimlerstraße 51 · 41462 Neuss
Telefon: 02131 · 60 69 666 · E-Mail: info@shk-Innovation.de
Hinweis: Diese AGB wurden nach bestem Wissen erstellt. Für eine abschließend rechtssichere Prüfung empfehlen wir die Konsultation eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts.
Telefon: 02131 · 60 69 666 · E-Mail: info@shk-Innovation.de
Hinweis: Diese AGB wurden nach bestem Wissen erstellt. Für eine abschließend rechtssichere Prüfung empfehlen wir die Konsultation eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts.