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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SHK Innovation · Okan Sevinc · Neuss · Stand: 2024

Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen SHK Innovation (Inhaber: Okan Sevinc, Daimlerstraße 51, 41462 Neuss — nachfolgend „AN") und dem jeweiligen Auftraggeber („AG"). Den AGB des AG wird ausdrücklich widersprochen.

§ 1 Definitionen

  1. Einheitspreis: Preis je Einheit einer Teilleistung. Gesamtvergütung = Einheitspreis × tatsächliche Leistungseinheiten gemäß Aufmaß.
  2. Leistungsverzeichnis: Aufstellung der durch den AN zu erbringenden Leistungen zur Festlegung von Auftragsumfang und Qualität.
  3. Regie: Vergütung nach tatsächlichem Personal-, Maschinen- und Materialaufwand. Regieberichte täglich in Textform; AG hat 3 Werktage zur Prüfung.
  4. Aufmaß: Mengenermittlung der Bauleistungen nach DIN-Normen als Grundlage der Schlussrechnung.
  5. Zusatzleistungen: Leistungen, die notwendig aber im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind — sowie nachträglich beauftragte Arbeiten.
  6. Abnahme: Erklärung des AG nach Fertigstellung, dass die Arbeiten vertragsgemäß erstellt wurden.
  7. Gewerk: Abgeschlossene Leistung einer bestimmten Fachrichtung (Heizung, Sanitär, Klima).
  8. Mangel: Abweichung des Gewerks von der vertraglichen Vereinbarung. Abweichungen von der bloßen Vorstellung des AG sind kein Mangel.

§ 2 Vertragsschluss & Angebote

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der AN in Textform zugestimmt oder mit der Ausführung begonnen hat.
  3. Übersteigt der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag um mehr als 15 %, informiert der AN den AG unverzüglich.
  4. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform (E-Mail).

§ 3 Vergütung & Preise

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht als Bruttopreise ausgewiesen.
  2. Der Angebotspreis kann von der Schlussrechnung abweichen, da Massen erst nach Fertigstellung durch Aufmaß bestimmt werden.
  3. Weichen tatsächliche Massen um mehr als 10 % vom Leistungsverzeichnis ab, werden Einheitspreise entsprechend angepasst (hälftige Prozentsatzreduktion bzw. -erhöhung).
  4. Fahrtkosten und Anfahrtspauschalen werden gesondert ausgewiesen.
  5. Für Notdiensteinsätze außerhalb Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen werden Zuschläge berechnet.
  6. Pauschalpreise gelten ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.

§ 4 Zahlung & Fälligkeit

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  2. Bei Aufträgen über 1.000 € netto ist eine Anzahlung von bis zu 30 % vor Beginn zulässig.
  3. Gerät der AG mit einer Abschlagsrechnung um mehr als 3 Werktage in Verzug, darf der AN die Arbeiten sofort einstellen. Schäden trägt der AG.
  4. Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz p.a. (Unternehmer: 9 Prozentpunkte).
  5. Zahlung per Überweisung oder Bar. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachgefordert.

§ 5 Leistungsänderungen & Zusatzleistungen

  1. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen können jederzeit vereinbart werden und sind stets gesondert zu vergüten — auch bei Pauschalpreisverträgen.
  2. Eigenleistungen des AG: Kein Gewährleistungsanspruch gegen den AN. Verspätungen durch mangelhafte Eigenleistung gehen zu Lasten des AG.
  3. Eigene Materiallieferungen durch den AG sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zulässig.

§ 6 Ausführung & Termine

  1. Alle Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
  2. Vereinbarte Termine sind Richtwerte. Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
  3. Bauzeitenpläne dienen nur der internen Orientierung — keine verbindlichen Vertragsfristen.
  4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe, Witterung oder Zahlungsverzug des AG hat der AN nicht zu vertreten.

§ 7 Baustellenablauf

  1. Der AG stellt unentgeltlich Parkfläche, Lagerplatz und Maschinen in Baustellennähe zur Verfügung. Mehraufwand durch fehlenden Lagerplatz trägt der AG.
  2. Wasser und Strom werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Verbrauchskosten trägt der AG.
  3. Wiederverschließen von Durchbrüchen und Bohrlöchern ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
  4. Staubschutzwände werden nur gestellt, wenn vereinbart. Die Baustelle wird „besenrein" hinterlassen.
  5. Service und Wartung sind nur Teil des Auftrages, wenn ausdrücklich vereinbart.

§ 8 Mitwirkungspflichten des AG

  1. Der AG gewährt ungehinderten Zugang zu allen Arbeitsbereichen.
  2. Vorhandene Leitungen (Strom, Gas, Wasser) und verdeckte Einbauten sind vor Beginn vollständig mitzuteilen. Schäden durch fehlende Angaben trägt der AG.
  3. Erforderliche behördliche Genehmigungen holt der AG selbst ein, sofern nichts anderes vereinbart.
  4. Für Schäden durch fehlende Unterlagen oder Informationen des AG haftet der AN nicht.

§ 9 Abnahme

  1. Der AG nimmt das Gewerk unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung ab.
  2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
  3. Nimmt der AG nicht fristgerecht ab, gilt die Abnahme als bewirkt. Gleiches gilt mit Zahlung der Schlussrechnung (mit entsprechendem Hinweis).
  4. Teilabnahmen sind zulässig und bewirken Gefahrenübergang für den abgenommenen Teil.

§ 10 Gewährleistung & Mängel

  1. Gewährleistungsfrist: 5 Jahre ab Abnahme für Arbeiten an Gebäuden (§ 634a BGB).
  2. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der AN hat das Recht zur Nacherfüllung.
  3. Nach zweimalig fehlgeschlagener Nacherfüllung: Minderung, Rücktritt oder Selbstvornahme mit Kostenerstattung.
  4. Ausschluss: Mängel durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Fremdarbeiten oder natürlichen Verschleiß.
  5. Wartungsfugen (Dehnungsfugen): Gewährleistung 6 Monate. Haarrisse an Übergängen und Ecken sind kein Mangel.
  6. Funktionsstörungen durch Verschlammung des Heizungssystems fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn kein Schlammabscheider vorhanden.
⚙️ Besondere Regelungen für SHK-Leistungen

§ 11 Spezielle Regelungen Heizung, Sanitär & Klima

Wärmepumpen

⚠️ Wichtiger Hinweis: Das Betriebsgeräusch einer Wärmepumpe kann als störend empfunden werden — auch bei sorgfältiger Standortwahl. Die normale Geräuschbelastung ist kein Gewährleistungsfall. Wärmepumpen verbrauchen deutlich mehr Strom als andere Heizungsarten. Erhöhter Stromverbrauch ist ebenfalls kein Gewährleistungsfall.

  1. Der AN übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Daten des AG zur Heizlastberechnung.
  2. Die Überprüfung einer vom AG gelieferten Heizlastberechnung ist nicht Teil des Auftrages.

Heizgeräte & Elektronische Komponenten

  1. Zusätzlich zur AN-Gewährleistung gilt die Herstellergarantie für installierte Geräte.
  2. Tritt ein Mangel nach Ablauf der AN-Gewährleistung aber innerhalb der Herstellergarantie auf, trägt der AG die Kosten für An-/Abfahrt und Aus-/Wiedereinbau.

Sanitäranlagen & Duschen

  1. Duschkabinen schützen nur vor Spritzwasser. Wasseraustritt bei direktem Wasserstrahl auf Türen oder systembedingte Öffnungen ist kein Mangel.
  2. Unvermeidbare Installationsspuren an Wand, Boden und Decke sind kein Mangel.

Wasserschadentrocknung

  1. Das Verziehen von Holzteilen (Türen, Fenster, Zargen) bei der Trocknung ist kein Mangel der Trocknungsleistung, soweit unvermeidbar.

Fördermittel

  1. Übernimmt der AN Meldungen an Förderstellen oder stellt Förderanträge aus, übernimmt er keine Gewähr für Bestand und Umfang des Förderprogramms.
  2. Die Überprüfung von Förderanträgen auf Vollständigkeit und Richtigkeit ist nicht Teil des Auftrages.

§ 12 Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung: Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit: Haftung begrenzt auf vorhersehbaren Schaden — maximal 10 % der Auftragssumme.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  4. Für unvermeidbare Schäden durch den Einsatz von Maschinen besteht keine Ersatzpflicht.
  5. Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
  2. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterverkauf vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.

§ 14 Kündigung & Stornierung

  1. Kündigung ist jederzeit möglich. Alle bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Kosten werden in Rechnung gestellt.
  2. Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin: Aufwandspauschale bis zu 50 €.
  3. Stornierung nach Materialbeschaffung: Materialkosten + 15 % Bearbeitungsaufwand.
  4. Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15 Preisanpassung (Kostenelementeklausel)

  1. Verändert sich nach Vertragsabschluss der Preis eines Kostenelements (Material, Lohnkosten, Nachgewerke) um mehr als 5 %, hat jede Partei das Recht, Preisverhandlungen zu verlangen.
  2. Diese Regelung gilt gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 PrKG auch für Pauschalpreisvereinbarungen.
  3. Preisanpassungen greifen frühestens 4 Monate nach Vertragsabschluss (§ 309 Nr. 1 BGB).

§ 16 Schlichtung

  1. Bei Streitigkeiten müssen die Parteien vor Anrufung eines Gerichts ein Schlichtungsverfahren nach der „sobau"-Schlichtungsordnung durchführen.
  2. Schlichtungsordnung kostenlos abrufbar: sobau.de

§ 17 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
  2. Weitergabe an Dritte nur soweit zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich verpflichtet.
  3. Details: Datenschutzerklärung
🏢 Besondere Regelungen für gewerbliche Kunden

§ 18 Regelungen für gewerbliche Auftraggeber

  1. Gewährleistung: Begrenzt auf 4 Jahre — sowohl für Werkleistungen als auch Materiallieferungen.
  2. Untersuchungs- und Rügepflicht: Materiallieferungen sofort nach Erhalt prüfen. Mängel unverzüglich rügen. Verspätete Rügen gehen zu Lasten des AG.
  3. Gerichtsstand: Neuss (Sitz des AN).
  4. Sicherheitsleistung: Soweit vereinbart gelten die Bestimmungen des § 650f BGB.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (kein UN-Kaufrecht).
  2. Erfüllungsort: Neuss.
  3. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Der Restvertrag bleibt gültig.
  4. Alle Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Stand: 2024 · SHK Innovation · Okan Sevinc · Daimlerstraße 51 · 41462 Neuss
Telefon: 02131 · 60 69 666 · E-Mail: info@shk-Innovation.de

Hinweis: Diese AGB wurden nach bestem Wissen erstellt. Für eine abschließend rechtssichere Prüfung empfehlen wir die Konsultation eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts.